Guten Tag
Ich habe meine Klientin angehalten ihre bezahlten Betreibungsforderungen, die über die Lohnpfändung bezahlt wurden anzuschreiben und die Streichung im Betreibungsauszug zu verlangen. Darauf hin hat die Inkasso Küng ein Schreiben erstellt, dass sie kein Recht habe auf eine Streichung respektive für ihre Aufwände noch CHF 100.00 in den nächsten Tagen zahlen müsse (damit die Streichung erfolgt) oder sonst müsse sie 150.00 CH zahlen. Ist das rechtens und wie soll meine Klientin nun weiter vorgehen? Mit bestem Dank für Ihre Antwort. MFG T.Janowsky MOVIS AG
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Liebe Frau/Herr Janowsky,
Insofern die Betreibung rechtens war, liegt es leider im Ermessen des Gläubigers, ob der Eintrag im Betreibungsregister bestehen bleibt oder nicht. Verlustscheine hingegen müssen gelöscht werden!!!
Bei Bezahlung wird allerdings im Betreibungsregister vermerkt, dass die Schuld bezahlt wurde.
Nach 5 Jahren erscheint der Eintrag im Betreibungsregister dann nicht mehr.
Es gilt meines Erachtens abzuwägen, was in ihrem Fall sinnvoller ist, die CHF 100,- zu inverstieren, um ein freies Betreibungsregister zu erhalten, oder die 5 Jahre abzuwarten. Ich denke, dass es auch darauf ankommt, ob es noch andere Einträge gibt, die eventuell nicht gelöscht wurden.
Bei einer unrechtmässigen Betreibung kann ein Antrag beim jeweiligen Zivilgericht auf Löschung gestellt werden, wenn der Gläubiger nicht bereit ist, den Eintrag löschen zu lassen.
Dies könnte auch bei einer nachweislich bezahlten Schuld versucht werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht und die Kosten müssen vom Schuldner getragen werden. Und es hängt vermutlich von dem jeweiligen Gericht ab, wie sie entscheiden. Ob die Löschung erfolgen muss, oder nicht.
LG
Doris Platania