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Rückwirkende Mietanteilforderung

Veröffentlicht:
09.08.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Guten Tag,
meine Klientin lebte vom 1.1.14-30.9.16 zusammen mit ihrem Freund in einer Wohnung im Kanton Thurgau. Es gab keinen Konkubinatsvertrag. Der Mietvertrag lautete auf ihren Freund. Es gab keinen Untermietvertrag o.ä. Es bestand eine mündliche Abmachung, dass ihr Freund die vollen Mietkosten bezahle, sie dafür vollumfänglich die Hausarbeit übernahm.
Nach der Trennung stellt der Exfreund 1.5 Jahre später Rechnung an meine Klientin für die Hälfte der Mietkosten von 25000.- Nach einer Mahnung führte dies zu einem Zahlungsbefehl und nun zu einem anstehenden Termin vor dem Friedensichter.
Wie schätzen sie die Situation ein? Was würden sie meiner Klientin raten bez. Vorgehen?
Beste Grüsse
A.Maurice

Frage beantwortet am

Jürg Gschwend

Expert*in Schuldenberatung

Guten Tag
Da keine schriftlichen Unterlagen vorliegen und der Ex-Freund die Forderung erst jetzt geltend macht, sind die Aussichten Ihrer Klientin in einem allfälligen Gerichtsverfahren gut. Da ein solches Verfahren zeitaufwändig ist und einen Rechtsbeistand erfordert, wäre es natürlich sinnvoll, den Ex-Freund dazu zu bringen, von einer Klage abzusehen. Falls Ihre Kundin in Basel-Stadt wohnt, ist unsere Stelle bei Bedarf gerne bereit, mit Ihrer Kundin zu prüfen, ob und wie der Ex-Freund dazu gebracht werden könnte, das Ganze fallen zu lassen.
Jürg Gschwend, Plusminus, Budget- und Schuldenberatung Basel-Stadt

Vielen herzlichen Dank Herr Gschwend für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
A.Maurice