Guten Tag
Ehepaar X. hat Steuerschulden von rund Fr. 27'000.00. Die Gemeinde hat dies dem Betreibungsamt übergeben. Nun hat Frau X. eine Erbschaft von rund Fr. 30'000.00 gemacht.
Das Beitreibungsamt hat Kenntnis über die Erbschaft erhalten und daher eine Pfändung von Fr. 6000.00 vollzogen.
Gemäss Urkunde des Pfändungsvollzugs lauten die Schulden auf Herr X. Da er IV-Renter ist, kann sein Einkommen nicht gefändet werden. Nun macht das Beitrebungsamt die Solidarhaftung der Ehefrau geltend. Ist dies bei einer Erbschaft ("Eigengut" der Ehefrau) rechtens?
Besten Dank!
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Guten Tag Frau Kayser,
entschuldigen Sie bitte die Verspätung.
Bei Steuerschulden besteht Solidarhaftung. Sowohl beim Bund als auch beim Kanton haften Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, solidarisch für die Gesamtsteuer. Dies bedeutet, dass jeder einzelne Ehegatte vollumfänglich für sämtliche ausstehenden Steuerschulden haftet.
Ist einer der beiden Ehegatten zahlungsunfähig, so haftet jeder nur noch für seinen Anteil, unabhängig von einer allfälligen Trennung.
Um nur noch für den eigenen Anteil haftbar gemacht zu werden, kann ein Steuerteilunsgverfahren bei der Steuerbehörde beantragt werden.
Es müsste dann eine neue Zahlungsaufforderung an die Ehefrau gehen, nachdem die Steuerteilung erfolgt ist.
Freundliche Grüsse
Doris Platania