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Pausenabzug

Veröffentlicht:
29.05.2018
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht

Sehr geehrter Herr Pärli
Ich habe ein Klientin, die arbeitet pro Tag max. 3 bis 4 Stunden. Von ihrem Arbeitgeber werden ihr pro Tag 1/4h Pause abgezogen, obwohl sie diese z. T. gar nicht machen kann: Sie muss abrufbereit sein für die Gäste, usw. Der Arbeitgeber begründet den Pausen-Abzug u. a. auch damit, dass die Klientin ja während der Aufgabenvergabe, die morgens stattfindet, noch nicht produktiv sei und diese Aufgabenvergabe auch Zeit benötige. Gemäss Art. 15 ArG ist 1/4h Pause obligatorisch (bezahlt) bei mehr als 5 1/2h Arbeitszeit. Kann die Klientin verpflichtet werden die vorne erwähnten Pausenabzüge zu akzeptieren?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
H. Riedo

Frage beantwortet am

Kurt Pärli

Expert*in Arbeitsrecht

Sehr geehrte Frau Riedo
Wie Sie richtig schreiben, besteht nach Arbeitsgesetz bei einer Arbeitszeit von > 5.5 Std. ein Anspruch auf 15 Minuten Pause. Die Pause ist keine Arbeitszeit. Anders verhält es sich nur, wenn ein Arbeitnehmer während der Pause z.B. den Arbeitsplatz nicht verlassen darf und quasi Bereitschaftsdienst leistet. In diesen Fällen ist diese „Pause“ normalle Arbeitszeit. Wenn die Pause aber als richtige Pause genommen werden darf, ist sie nur dann bezahlt ,wenn dies vertraglich so vereinbart ist, Art. 15 ArG gewährt nur die Pause, nicht die bezahlte Pause.
Nun zu Ihrem Fall: Wenn Ihre Klientin abrufbar ist, dann liegt hier normale Arbeitszeit vor und diese ist zu bezahlen. Eine nicht zu bezahlende Pause liegt nur dann vor, wenn die Arbeitnehmerin über diese Zeit gänzlich frei verfügen kann.
Somit steht fest: Wenn Ihre Klientin in der Pause dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss, ist diese Zeit zu entschädigen.
Genügen Ihnen diese Auskünfte? Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Kurt Pärli

Vielen Dank Herr Paerli, das genügt mir.
Freundliche Grüsse
H. Riedo