Grüezi Frau Platania
Grüezi Herr Gschwend
Klient mit kognitiver Beeinträchtigung hat eine Schuldanerkennung der Intrum Justitia unterzeichnet, welche nebst dem Hauptbetrag und den Zinsen auch den berüchtigen Verzugsschaden und andere kleinere Posten der Intrum beinhaltet.
Nun bin ich davon ausgegangen, dass mit dieser Schuldanerkennung sämtliche Beträge via Beitreibungsamt eingefordert werden können. Ein Nachfrage beim Betreibungsamt hat jedoch ergeben, dass bei einem Teilrechtsvorschlag der Richter auch entscheiden kann, dass doch nur der Hauptbetrag und die Zinsen gemäss SchKG geschuldet sind. Diese Schuldanerkennung gerichtlich also relativiert werden kann. Der Betreibungsbeamte hat mir denn auch zu diesem Schritt geraten.
Als Beistand des jungen Mannes ist mir einerseits daran gelegen, die Zahlung klein zu halten, andererseits möchte ich keine Betreibung provozieren, da demnächst eine Wohnungssuche ansteht.
Meine Frage; teilen Sie die Ansicht des Betreibungsamtes und macht es Sinn, einen Teilrechtsvorschlag zu machen?
Besten Dank für Ihre Einschätzung und herzliche Grüsse, P. Grimm
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Sehr geehrter Herr Grimm,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ja, ein Teil-Rechtsvorschlag ist auch nach einer Schuldanerkennung möglich.
Ob Sie das für Ihren Klienten empfehlen sollten, hängt etwas von der Gesamtsituation ab. Wie hoch sind die Zusatzkosten und würde er alternativ eine Zahlungsvereinbarung treffen, damit die Pfändung verhindert werden kann?
Falls er sonst noch keine Betreibungen hat, könnte es ein gutes Ziel sein, einen Eintrag zu verhindern, um mehr Chancen bei der Wohnungssuche zu haben.
Falls er sowieso schon Einträge hat, macht ein weiterer Eintrag in der Regel auch keinen großen Unterschied mehr.
Können Sie etwas mehr über die Gesamtsituation schreiben? Oder hilft Ihnen meine kurze Beurteilung schon etwas weiter?
Freundliche Grüsse
Doris Platania
Grüezi Frau Platania
Danke für Ihre Rückmeldung.
Die Zusatzkosten belaufen sich auf rund einen Drittel der tatsächlichen Schuld, etwa CHF 1100.00. Die Intrum will von einer Zahlungsvereinbarung, in der diese Zusatzkosten wegbedungen sind, nichts wissen.
Mein Klient hat keine Betreibungen und deshalb möchte ich ihm nach Möglichkeit auch nicht leichtfertig eine provozieren. Deshalb ist für mich entscheidend, wie hoch die Chancen sind, dass das Gericht den Teilrechtsvorschlag gutheisst, obschon mein Klient eine Schuldanerkennung der Intrum unterzeichnet hat.
Welche Erfahrungen haben Sie damit?
Ich bin sehr gespannt auf Ihre Rückmeldung und grüsse herzlich, Peter Grimm
Frage beantwortet am
Doris Platania
Expert*in Schuldenberatung
Sehr geehrter Herr Grimm,
entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung.
Es gibt leider keine Garantie, wie das jeweilige Gericht entscheiden würde oder wird. Wenn Ihr Klient eine kognitive Beeinträchtigung hat, kann man gut argumentieren, dass die Schuldanerkennung unter falschen Vorraussetzungen unterschrieben wurde. Rein von diesen Vorraussetzungen würde ich es mit einem Teil-Rechtsvorschlage versuchen, insofern die Intrum betreiben wird, auch da die Zusatzkosten sehr hoch sind.
Letzten Endes entscheidet das Gericht, ein Risiko besteht leider. Ich kann Ihnen somit die Entscheidung nicht abnehmen.
Viel Erfolg in diesem Fall!
Freundliche Grüsse
Doris Platania