Guten Tag Herr Pärli
Ich möchte mich erkundigen bzgl. einer Patientin, die nach einer Kündigung nun das Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber erhalten hat. (Beruf: Fachfrau Gesundheit)
Während des Arbeitsverhältnisses hatte sie mehrere Arbeitsunterbrüche aufgrund Krankheit (im Verhältnis ca. 6 Monate während einer Anstellungsdauer von 2 Jahren).
Muss diese Angabe im Zeugnis enthalten sein? Die Frage stellt sich nach der grundsätzlichen Angabe über Krankheit und Ausfall im Zeugnis, des Weiteren geht es um detaillierte Angaben über die Zeitdauer der Ausfälle.
Darf die Patientin darauf bestehen, dass die Angaben über Ausfälle und Krankheit gänzlich nicht im Zeugnis enthalten sind? Oder muss sie sich mit einer "Minimalangabe" (ohne zeitliche Angabe bzgl. Dauer der Ausfälle) zufrieden geben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Nadja Luginbühl
Frage beantwortet am
Kurt Pärli
Expert*in Arbeitsrecht
Sehr geehrte Frau Luginbühl
Gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: nach bundesgerichtlicher Praxis (A187/2010: Erwähnung von Krankheit im Arbeitszeugnis; hier bejaht (amtl. Publ.) und 8C134/2018: Längere Absenzen sind mit Grundangabe im Arbeitszeugnis zu erwähnen; keine prozessuale Offenlegungspflicht bezüglich Interna (amtl. Publ.) gilt:
- Formulierung und Wortwahl des Arbeitszeugnisses ist grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen
- der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Formulierung
- Qualifizierte Zeugnisse müssen grundsätzlich wahr und vollständig sein. Soweit für die Gesamtbeurteilung erheblich, müssen daher unter Umständen auch negative Tatsachen im Arbeitszeugnis erwähnt werden. Dies trifft insbesondere auf längere Absenzen zu, wenn sie im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer erheblich ins Gewicht fallen und daher ohne Erwähnung bezüglich der erworbenen Berufserfahrung ein falscher Eindruck entstehen würde
Für ihren Fall bedeutet dies: Die Erwähnung der Unterbrüche von total 6 Monaten bei einer Anstellung von 2 Jahren ist zulässig. Nicht erlaubt wären Hinweise auf Diagnosen.
Genügen Ihnen diese Angaben?
Mit freundlichen Grüssen
Kurt Pärli
Super, vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Nadja Luginbühl