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Haftung Ehepaare nach Trennung

Veröffentlicht:
08.05.2024
Kanton:
Luzern
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Schuldenberatung

Guten Tag

Gerne möchte ich mich informieren ob und inwiefern Ehepaare in Trennung für die Schulden des jeweiligen anderen mithaften (spezifisch für Schulden, für welche man während der Ehe gegenseitig füreinander haftet). Gibt es überhaupt Ausgaben, für welche man in der Trennung noch gegenseitig mithaftet?

Macht es zudem einen Unterschied, ob das Ehepaar freiwillig oder gerichtlich getrennt ist?

Ich danke Ihnen im Voraus für die Rückmedung

Freundliche Grüsse

Frage beantwortet am

Kathrin Röthlisberger

Expert*in Schuldenberatung

Guten Tag

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Während der Ehe haften die Eheleute gemeinsam für Ausgaben des gemeinsamen Haushalts, für Krankenkassenprämien sowie für Verträge, die gemeinsam unterschrieben wurden. Wenn die Eheleute getrennt leben, ist der gemeinsame Haushalt aufgehoben und sie haften nicht mehr für die gemeinsamen Ausgaben. Für die Ausgaben, welche vor der Trennung entstanden sind, haften weiterhin beide Personen. Für die Ausgaben nach der Trennung nicht mehr. Wenn der Mietvertrag gemeinsam unterschrieben wurde, muss dieser gekündigt werden und für die Person, welche in der Wohnung bleibt, ein neuer Vertrag ausgestellt werden. Sonst haftet die ausgezogene Person weiterhin für die Miete, da sie mitunterschrieben hat. Das Steuerrecht ist kantonal geregelt, Informationen dazu gibt es beim jeweiligen Steueramt.

Das getrennte Paar muss belegen, dass es nicht mehr zusammenwohnt. Es macht keinen Unterschied, ob das Paar freiwillig oder gerichtlich getrennt ist.

Ich hoffe, Ihre Frage hiermit beantwortet zu haben.

Freundliche Grüsse

Kathrin Röthlisberger