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EL - Anrechnung Grundpfandverschreibung

Veröffentlicht:
13.05.2019
Status:
Beantwortet
Rechtsgebiet:
Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren

Meine Klientin bezieht eine IV-Rente, Hilo / HE schweren Grades und Ergänzungsleistungen. Sie wohnt zu Hause und wird vollumfänglich von ihrer Mutter betreutet, die wegen der intensiven Pflege, nicht arbeiten kann. Die Klientin leidet an einer schweren geistigen Behinderung.

Nach dem Tod des Vaters hat gemäss Aktenrecherche die Vormundschaftsbehörde der Klientin CHF 30‘000.- als Anteil der Erbschaft angerechnet. Damit die Mutter die Eigentumswohnung nicht verkaufen musste, wurde in einer Grundpfandverschreibung im Jahr 2013 die Schuld in Höhe von CHF 30‘000.- von der Mutter gegenüber meiner Klientin aufgenommen. Die Stelle für Zusatzleistungen rechnet der Klientin CHF 32‘000.-, da sie sich auf ein Schreiben der Sozialbehörde vom Jahr 2011 stützt, welches CHF 32‘000.- ausweist. Die Akten der Vormundschaftsbehörde könnten bei der KESB hinterlegt sein. Der Arbeitsaufwand ist enorm, diese zu durchsichtigen und zu klären, welcher Betrag korrekt ist.

Mit der Einberechnung von CHF 30‘000.- oder CHF 32‘000.- erreicht die Klientin den Vermögensfreibetrag und wir wiederum können für spezielle Anlässe wie Ferien diverse Stiftungen wie ProInfirmis nicht anschreiben (Gesuche).

Da die Mutter nicht arbeiten kann, um ihre Schulden an ihre Tochter zurückzubezahlen, weil sie sich 24 h am Tag um die Tochter kümmern muss, ist meine Frage:

Sehen Sie eine Möglichkeit, wie wir die CHF 32‘000.- Schuld gegenüber der Mutter korrekt verringern können?

Unsere Idee wäre ein Betreuungsvertrag, so dass wir hypothetisch der Mutter einen Lohn ausbezahlen, denn wir mit der Schuld einberechnen. (Andere Lösungen wie die Hypothek auf die Wohnung zu erhöhen, etc. können nicht umgesetzt werden. Die Mutter kann den Betrag nicht aus eigener Kraft zurückbezahlen).  Jedoch besteht eben ein Grundpfandverschreiben, so dass die Aufhebung der Pfandverschreibung aus unserer Sicht nicht umsetzbar ist mit einem Betreuungsvertrag und einem hypothetischen Einkommen, den wir der Mutter ausbezahlen würden wollen.

Besten Dank für Ihre Hilfe und Anregungen.

 

Freundliche Grüsse

 

Fatma Kröner

Frage beantwortet am

Peter Mösch Payot

Expert*in Sozialversicherungsrecht

Sehr geehrte Frau Kröner

Soll hier dieser Vermögenswert wegfallen, so besteht nur die Möglichkeit, diesen geltend zu machen auf dem Weg der Pfandverwertung.

Oder dann die Löschung des Grundpfandes zu verlangen. Dafür müsste aber die dahinterliegende Forderung wegfallen.

Damit die EL in diesem zweiten Fall nicht von einem Vermögensverzicht ausgeht müsste dafür also eine Gegenforderung bestehen, welche die Schuld aufhebt.

Die Idee des von Ihnen genannten Betreuungsvertrages ist dafür eine Möglichkeit. Es könnte vertraglich vorgesehen werden, dass die Forderung auf Entgelt aufgeschoben wird. Und dann könnte die Forderung mit der grundpfandgesicherten Gegenforderung verrechnet werden.

Dabei besteht aber die Gefahr, dass die EL eine solche Gegenleistung nicht ohne Weiteres anerkennt.

Um dieses Risiko zu vermindern wäre es notwendig, dass die ein entgeltwerte Leistung der Mutter an Betreuung und Pflege gut ausgewiesen wird.

Dafür müsste formal sauber ein Pflege- und Betreuungsbedarfbericht erstellt werden (z.B. der der Spitex oder seitens einer anderen SpezialistIn für die Abklärung von behinderungsbezogenem Betreuungsbedarf). Ebenso dann die Leistung der Mutter gut ausgewiesen und belegt werden. Sinnvoll kann es sein, dass dabei auch erwähnt wird, inwieweit ohne die Betreuung/Pflege Leistungen der Spitex oder gar ein Heimeintritt notwendig wären.

Im Idealfall kann sogar eine Anstellung der Mutter über die Spitex geprüft werden.

Ich rate Ihnen, für die weitere Gestaltung dieses Falles Beratung bei Pro Infirmis oder Procap in Anspruch zu nehmen.