Guten Tag Herr Pärli
Klient ist medizinischer Masseur und hat wegen einem seit 2015 laufenden Strafverfahren ein Berufsverbot für Frauen im Kanton erhalten. Er kann also nur noch Männer über die Krankenkasse abrechnen. Die verschiedenen Gutachten wurden eingeholt und er hofft auf einen Entscheid in diesem oder nächstem Jahr. Dann würde die Kantonale Behörde neu beurteilen.
Die Säule der materiellen Sicherheit ist nun arg am Wanken, die bisherigen Bewätligungsstrategien haben noch keine positive Eskalation gebracht.
Nun hat er die Idee geäussert, er könnte Wohlfühlmassagen anbieten für weibliche Selbstzahler.
Könnten Sie bitte ein paar Gedanken dazu formulieren? Es geht mir darum, verständlich und einleuchtend erklären zu können, was die Konsequenzen wären.
Herzlichen Dank für ihre Rückmeldung
Patrick Stadelmann
Frage beantwortet am
Kurt Pärli
Expert*in Arbeitsrecht
Sehr geehrter Herr STadelmann
Gerne nehme ich zu Ihrer Frage wie folgt Stellung:
Die Durchführung von "Wohlfühlmassagen" ist keine bewilligungspflichtige Tätigkeit (im Unterschied zu medizinischen Massnanmen). Insoweit steht es Ihrem Klienten frei, ein solche Angebot zu lancieren. Es ist ihm indes dringend zu empfehlen, dass er in seiner Werbung klar darauf hinweist, dass es sich nicht um eine medizinische Massage handelt (keine Irreführung der Kundinnen, dass sein Angebot irgendwie staatlich bewilligt sei). Es ist sogar fraglich, ob er nicht gegenüber seinen Kundinnen eine Aufklärungspflicht hätte, das gegen ihn ein Verfahren läuft. Es wäre dann an den Kundinnen zu entscheiden, ob sie dennoch bei ihm eine Behandlung wünschen.
Grundsätzlich erachte ich das Angebot - wiewohl wie erwähnt rechtlich zulässig - als heikel, denn die Thematik ist auch in der Öffentlichkeit sehr emotional aufgeladen und die Fortsetzung seiner Tätigkeit - wenn auch im nicht medizinischen Bereich - könnte sich negativ auf die laufenden Verfahren auswirken.
Soweit meine Überlegungen, mit Dank für die Kenntnisnahme und freundlichen Grüssen
Kurt Pärli
Ganz herzlichen Dank für Ihre Überlegungen zum Thema. Der Klient konnte nun einen ersten kleinen Schritt in Richtung einer stimmigen Anschlusskommunikation auf das laufende Verfahren finden. Der Widerstand hat sich momentan etwas aufgelöst. So macht es Spass!
Herzlichen Dank für Ihre Expertise
Patrick Stadelmann