Grundsätze
Der «Verein sozialinfo.ch» - vertreten durch seine Geschäftsstelle - ist Eigentümer und Betreiber des Internetportals sozialinfo.ch, von weiteren Domains, Subdomains und Social Media Kanälen, sowie Anbieter von Beratungs- und weiteren Dienstleistungen.
Das vorliegende Mitgliederreglement konkretisiert und ergänzt die statutarischen Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder bzw. die Leistungen des Vereins an seine Mitglieder.
Leistungen
Mitglieder von Sozialinfo erhalten entsprechend der gewählten Mitgliedschaft Rabatt auf allen kostenpflichtigen Dienstleistungen von Sozialinfo
- Mitgliedschaft «Basic» - die Mitgliedschaft für alle - berechtigt zu ca. 15% Rabatt auf dem gesamten Sortiment
- Mitgliedschaft «JobPlus» - die Mitgliedschaft für Organisationen mit Fokus Stellenportal – berechtigt zu ca. 25% Rabatt auf alle Produkte im Stellenportal und ca. 15% auf allen weiteren Dienstleistungen
Zudem profitieren sie von exklusiven Angeboten für Mitglieder, aktuell von
- einer kostenlosen Rechtsberatung pro Jahr (Wert CHF180)
- der kostenlosen Publikation von Bildungsangeboten (Weiterbildungen und Fachveranstaltungen für Fachpersonen der Sozialen Arbeit) auf sozialinfo.ch
und vom Stimmrecht an der jährlichen Mitgliederversammlung des Vereins sozialinfo.ch. Damit werden sie zu aktiven Gestalter*innen der Zukunft des Sozialbereichs Schweiz.
Beitritt
Der Beitritt in den Verein sozialinfo.ch kann gemäss Art. 4 der Vereinsstatuten jederzeit erfolgen. Die Mitgliedschaft wird über das Online-Formular auf www.sozialinfo.ch beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsvorstand. Er kann den Beitritt ohne Bekanntgabe von Gründen ablehnen.
In der Regel werden die Zugangsdaten zum Mitgliederbereich von Sozialinfo für das Neumitglied innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Antragstellung und nach Überprüfung der übermittelten Mitgliederdaten freigeschaltet.
Mitgliederbeiträge und Rechnungsstellung
Mitglieder wählen zwischen den Mitgliedschaften «Basic», der Mitgliedschaft für alle und «JobPlus», der Mitgliedschaft für Organisationen mit Fokus Stellenportal.
Die Mitgliederbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die aktuell gültigen sind auf preise.sozialinfo.ch ersichtlich.
Neumitglieder, die nach dem 1. Juli beitreten, bezahlen im laufenden Jahr den halben Mitgliederbeitrag.
Die Mitglieder verpflichten sich, die jährlichen Mitgliederbeiträge zu bezahlen. Diese werden nach dem Beitritt, respektive Anfang Jahr in Rechnung gestellt.
Mitgliedschaftsdauer und Kündigung
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Aufnahmeentscheid des Vorstandes und erfolgt auf unbestimmte Zeit.
Die Kündigung der Mitgliedschaft hat gemäss Statuten schriftlich, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten per Ende des Kalenderjahres zu erfolgen. Bei vorzeitiger Kündigung werden keine Mitgliederbeiträge zurückerstattet. Mit dem Austritt aus dem Verein erlöschen die Rechte und Pflichten der Mitglieder, mithin auch die Leistungen gemäss dem vorliegenden Mitgliederreglement.
Verwaltung von Daten und Benutzer*innenrechten
Kontaktperson:
Die Kommunikation zwischen dem Verein sozialinfo.ch, resp. dessen Geschäftsstelle, und seinen Mitgliedern erfolgt über eine durch das Mitglied zu bezeichnende Kontaktperson.
Organisationskonto:
Die Mitglieder des Vereins sozialinfo.ch verwalten ihre Daten in einem durch den Verein sozialinfo.ch zur Verfügung gestellten Organisationskonto selber. Im Organisationskonto werden Kontakt- und Rechnungsadresse, die Berechtigungen der Mitarbeiter*innen wie auch die von der Organisation aufgeschalteten Inhalte verwaltet. Im Organisationskonto können beliebig viele Mitarbeiter*innen der Mitgliederorganisation erfasst und deren Benutzerrechte definiert werden. Die Verwaltung des Organisationskontos erfolgt durch eine/n oder mehrere Admins (Mitarbeitende der Organisation mit Administratorenrecht).
Admin:
Pro Organisationskonto wird mindestens ein Admin erfasst. Admins verwalten die Benutzer*innen und steuern die Rechtevergabe innerhalb des Organisationskontos. An sie werden automatische E-Mails bezüglich den Aktivitäten (kostenpflichtige Bezüge von Stelleninseraten, Rechtsberatungen, Änderungen betreffend Mitarbeitenden, etc.) im Organisationskonto verschickt.
Benutzerkonto:
Die im Organisationskonto erfassten Mitarbeiter*innen verfügen über ein persönliches Benutzerkonto. Eröffnet wird ein Benutzerkonto durch die Person selber mittels dem Link „Registrieren“. Ausser der E-Mail Adresse und einem dazugehörenden Passwort, sowie Nachname und Vorname werden keine persönlichen Daten erhoben oder gespeichert, vgl. Datenschutzerklärung.
Nutzung und Weitergabe von Inhalten
Mitgliedsorganisationen und deren Mitarbeitende verpflichten sich, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sozialinfo einzuhalten.
Insbesondere verpflichten sie sich, den Mitgliedern vorbehaltene Inhalte nicht an Dritte weiterzugeben.
Missachtung dieser Regelung kann zur Sperrung des Organisationskontos und zum Ausschluss aus dem Verein führen.
Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Sozialinfo.
Änderungen
Die Geschäftsstelle Sozialinfo behält sich das Recht vor, im Rahmen des Innovationsprozesses Abläufe zu optimieren und neue Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.
Das Mitgliederreglement kann jederzeit geändert werden. Die Änderungen werden per E-Mail oder auf dem Portal bekannt gegeben.
Das vorliegende Mitgliederreglement wurde mit Beschluss des Vorstandes und der Geschäftsführung per 1.7.2024 in Kraft gesetzt.