Der Bericht zum Teilprojekt 1 (Prozessqualität) kommt zusammenfassend zum Schluss, dass zwar die Zielvorgaben bezüglich Verfahrensdauer noch nicht ganz erreicht werden. Die Dauer bis zum erstinstanzlichen Entscheid dauert im Schnitt noch rund 49 Tage; angestrebt werden 21 Tage. Bei der daran anschliessenden «Taktenphase» wurde die Vorgabe von 8 Tagen jedoch in fast allen Fällen eingehalten. Des Weiteren kann gemäss Bericht ein deutlich höherer Anteil der Fälle beschleunigt bearbeitet werden, als im früheren Betrieb (32 Prozent gegenüber 8 Prozent). Die Autor*innen geben Empfehlungen ab, wie die Dauer der Verfahren weiter beschleunigt werden können.
In Bezug auf die Rechtsvertretung (RV) konstatiert der Bericht gewisse Konflikte, die auf ein unterschiedliches Rollenverständnis zurückzuführen seien. Dabei gehe es «insbesondere um die Frage, wieweit die Aufgabe der RV als Interessenvertreter und Anwälte der Asylsuchenden geht, resp. ob die Aufgabe primär in der Gewährung eines rechtsstaatlich korrekten Verfahrens» liege.
Keine systematischen Probleme ortet der Bericht hinsichtlich der Leistungserbringung der Betreuung und der Sicherheit, das heisst im Bereich der Unterbringung, Verpflegung, Bildung, Beschäftigung und der Gesundheit in den BAZ. Bezug auf die in den Medien aufgezeigten problematischen Zustände in den BAZ nimmt der Bericht nicht.