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Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter Abklärungen

Logo von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Veröffentlicht:
27.01.2025
Pensum:
80% - 100%
Anstellungsverhältnis:
Festanstellung
Bewerbungsfrist:
23.02.2025
Stellenantritt:
01.04.2025 oder nach Absprache
Arbeitsort:
6300 Zug
Kanton:
Zug
Qualifikation:
Hochschulbildung

Ihre Aufgaben

  • Selbständige Durchführung von Abklärungen zur Situation von Erwachsenen oder zur Situation von Kindern und deren Familien im Auftrag der KESB
  • Einschätzungen zur Situation von Personen, zu deren Ressourcen, dem Veränderungspotential und den Möglichkeiten der Zusammenarbeit
  • Zusammenfassen der Abklärungsergebnisse in einem Bericht mit einer fachlich fundierten Empfehlung zuhanden der KESB
  • Gegebenenfalls Übernahme von speziellen Aufgaben aus dem Bereich Abklärungen zu Anträgen auf eine Pflegeplatzbewilligung und delegierte Aufsicht über Pflegefamilien im Kanton Zug

Ihr Profil

  • Hochschulabschluss in der Sozialen Arbeit
  • Mehrjährige Berufspraxis und vertiefte Kenntnisse im Bereich des Kindes- oder Erwachsenenschutzes bzw. Bereitschaft, sich in die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Arbeitsfeldes umfassend einzuarbeiten
  • Ein sowohl sicheres wie aber auch empathisches Auftreten gegenüber Menschen, die in schwierigen Lebenssituationen sein können
  • Erfahrung in der Erstellung von Berichten
  • Freude an administrativen Arbeiten aller Art und eine sehr gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Sicherer Umgang mit diversen EDV-Programmen

Unser Angebot

  • eine ebenso verantwortungsvolle wie interessante und vielseitige Tätigkeit in unserem Abklärungsdienst mit acht Mitarbeitenden
  • Mitarbeit in einem professionellen Team, das grossen Wert auf gegenseitige Unterstützung und interdisziplinäre Zusammenarbeit legt
  • moderne Arbeitsplätze mit direktem Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel
  • attraktive und zeitgemässe Arbeitsbedingungen
  • vielfältige interne Weiterbildungsmöglichkeiten und grosszügige Unterstützung von arbeitsfeldspezifischen Weiterbildungen

Ihr Arbeitsumfeld

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist eine interdisziplinäre Fachbehörde und erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes. Die Fachbehörde und die Abteilungen Abklärungsdienst, Rechtsdienst, Revisorat und Mandatszentrum sind als Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz der Direktion des Innern angegliedert.

Kontakt

Interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 23. Februar 2025 via Bewerbungslink.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Iris Binzegger, Abteilungsleiterin Abklärungsdienst, unter 041 594 35 12 oder iris.binzegger@zg.ch zur Verfügung.
Gerne nehmen wir auch Bewerbungen ausgewiesener Fachpersonen entgegen, die nicht im geforderten Stellenpensum arbeiten können und prüfen unsere Möglichkeiten für eine Mitarbeit im Team.

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