Zum Inhalt oder zum Footer

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Betreibungsamt, 50 %

Logo von Gemeindeverwaltung Horgen
Veröffentlicht:
26.03.2025
Pensum:
100%
Anstellungsverhältnis:
Festanstellung
Stellenantritt:
Nach Absprache
Arbeitsort:
8810 Horgen
Kanton:
Zürich
Qualifikation:
Berufliche Grundbildung

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Betreibungsamt, 50 %

Gemeindeammann- und Betreibungsamt

Die Gemeinde Horgen ist als Bezirkshauptort mit knapp 24'500 Einwohnerinnen und Einwohnern eine attraktive Zürichsee-Gemeinde und beschäftigt rund 630 Mitarbeitende.

Das Betreibungsamt der Gemeinde Horgen bearbeitet rund 7'000 Betreibungen und ist für die Gemeinde Horgen und die Gemeinde Oberrieden zuständig.

Infolge Erhöhung des Stellenetat suchen wir per 01. März 2025 oder nach Vereinbarung eine/einen

Was Sie erwartet

  • Selbstständige Bearbeitung von anspruchsvollen Pfändungsverfahren
  • Erfassung und Zustellung von Zahlungsbefehlen und Gerichtsurkunden
  • Korrespondenz von der Vorladung bis zur Urkunde
  • Unterstützung bei gemeindeamtlichen Geschäften (Rissaufnahmen, Wohnungsbefunde, Verbotserlasse)

Was Sie auszeichnet

  • Kaufmännische Ausbildung / Verwaltungslehre
  • Gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, BEA.NET)
  • belastbare und teamfähige Persönlichkeit, welche auch in schwierigen Situationen den Überblick behält
  • stilsicheres Deutsch in Wort und Schrift
  • bereit, Aussendiensteinsätze zu leisten
  • Führerschein Kat. B von Vorteil

Was wir bieten

  • eine vielseitige Tätigkeit mit Eigenverantwortung
  • fortschrittliche Anstellungsbedingungen
  • flexible Arbeitszeit und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • motiviertes und kollegiales Team
  • E-Bike zur Nutzung von Aussendiensteinsätzen

Konnten wir Ihr Interesse für diese Stelle wecken? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung.

Auskünfte in fachlicher Hinsicht erteilt Ihnen gerne Manfred Rhiner, Abteilungsleiter, Telefon 044 728 42 42.

Bitte bewerben Sie sich ausschliesslich über unser Online-Bewerbungsportal. Bewerbungen per E-Mail, auf dem Postweg sowie von Personalvermittlern werden nicht berücksichtigt.

Zur Übersicht