Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Glarus (KESB) hat die Aufgabe, den Schutz von Personen sicherzustellen, die sich nicht um ihre eigenen Angelegenheiten kümmern können und auch nicht in der Lage sind, selbständig die notwendige Unterstützung einzuholen. Die KESB wird durch einen eigenen Abklärungsdienst, ein Sekretariat, ein Revisorat und eine Beratungsstelle für private Mandatsträger unterstützt.
Wir suchen für den Abklärungsdienst im Kindes- und Erwachsenenschutz eine
Fachperson mit Abschluss in Recht, Sozialer Arbeit oder Psychologie im Abklärungsdienst 60 %
per 1. April 2025 oder nach Vereinbarung mit Arbeitsort Glarus.
Aufgaben
- Vertiefte Abklärungen bezüglich Betreuungs- und Schutzbedürftigkeit sowie Kindeswohl
- Erarbeitung von Lösungen auf freiwilliger oder gesetzlicher Basis in Zusammenarbeit mit der Klientschaft und deren Bezugspersonen
- Erstellung umfassender Berichte und Beschlüsse als Basis für Entscheide der Behörde
- Unterstützung der Behördenmitglieder in Fachfragen
- Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der interdisziplinär arbeitenden KESB
Anforderungen
- Abgeschlossene Ausbildung im Bereich Soziale Arbeit / (Sozial-) Pädagogik, Psychologie oder Juristischer Universitätsabschluss
- Berufserfahrung im Sozialwesen und gute Kenntnisse des Kindes- und Erwachsenenschutzes
- Stilsicherheit in Wort und Schrift
- Hohes Verantwortungsbewusstsein und Belastbarkeit
- Starke Affinität für vernetzte und interdisziplinäre Zusammenarbeit
- Sozialkompetenz sowie Durchsetzungsstärke
Ihr Kontakt
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Martin Nigg, Behördenmitglied, Tel. 055 646 67 59, oder Hansueli Brunner, Präsident KESB, Tel. 055 646 67 58. Mehr über uns unter www.gl.ch.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Online Bewerbung!
Bitte beachten Sie, dass nur Online Bewerbungen berücksichtigt werden.
Dossiers von Personalberatungen nehmen wir nicht entgegen.