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Abteilungsleiter/in Abklärungsdienst der KESB Zug

Logo von Kanton Zug,  Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Kanton Zug
Veröffentlicht:
21.01.2025
Pensum:
80%
Anstellungsverhältnis:
Festanstellung
Stellenantritt:
30.04.2025
Arbeitsort:
6300 Zug
Kanton:
Zug
Qualifikation:
Hochschulbildung

Ihre neue Herausforderung per 30. April 2025 als

Abteilungsleiter/in Abklärungsdienst der KESB Zug (80 %)

Ihre Aufgaben

  • Fachliche, personelle und organisatorische Führung des Abklärungsdienstes (sieben Mitarbeitende) mit den Bereichen Abklärung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen, Pflegeplatzbewilligungen und Pflegeplatzaufsicht
  • Fachliche und organisatorische Weiterentwicklung des Abklärungsdienstes
  • Selbständige Leitung von Abklärungen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz mit schriftlichem Abschlussbericht (Situationsbeschreibung, -beurteilung und Empfehlung von Massnahmen) zuhanden der KESB
  • Teilnahme an den Sitzungen der Geschäftsleitung des KES
  • Teilnahme an und Führung von Arbeitsgruppen und Projekten

Ihr Profil

  • Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss in Sozialer Arbeit
  • Weiterbildung und Erfahrung im Bereich Führung
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz mit Vorteil im Bereich der Abklärung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
  • Ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungskraft und Belastbarkeit
  • Hohe Sozialkompetenzen sowie Fähigkeit einer effizienten und lösungsorientierten Arbeitsweise
  • Sicherheit in mündlicher und schriftlicher Kommunikation sowie im Auftreten

Unser Angebot

  • Herausfordernde, interessante Tätigkeit als Führungsperson und Abklärungsperson in einem spannenden und sensiblen Umfeld
  • Motiviertes Team im Bereich Abklärung von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
  • Attraktiver Arbeitsplatz an zentraler Lage
  • Der Verantwortung entsprechende Anstellungsbedingungen und Entlöhnung
  • Vielseitiges Weiterbildungsangebot

Ihr Arbeitsumfeld
Das Amt für Kindes und Erwachsenenschutz des Kantons Zug (KES) hat die Aufgabe, den Schutz von Kindern und Erwachsenen im Rahmen der Vorgaben des schweizerischen Zivilgesetzbuches sicher zu stellen. Das KES besteht aus der KESB Behörde sowie den Abteilungen
Abklärungsdienst, Rechtsdienst, Zentrale Dienste/Revisorat/priMa Fachstelle und Mandatszentrum. Das KES ist der Direktion des Innern des Kantons Zug angegliedert.

Kontakt

Interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis 24. Februar 2025 via Bewerbungslink.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Mario Häfliger, Amtsleiter und Präsident der KESB 041 594 16 96, mario.haefliger@zg.ch oder Daniela Keller, Abteilungsleiterin Rechtsdienst, Tel. 041 594 50 62, daniela.keller@zg.ch gerne zur Verfügung.

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