Das kompakte Weiterbildungsprogramm Sozialversicherungsrecht umfasst das CAS-Programm Sozialversicherungsrecht I und das CAS-Programm Sozialversicherungsrecht II. Das CAS-Programm SVR II baut inhaltlich auf dem CAS-Programm SVR I auf, was den Teilnehmenden den Erwerb einer vertieften und erweiterten Fachkompetenz im Bereich des Sozialversicherungsrechts ermöglicht.
Die Teilnehmenden haben das Wissen und können die Klientinnen und Klienten bei komplexeren Fragen zum Sozialversicherungsrecht kompetent beraten und in der Fallbearbeitung das entsprechende Recht korrekt anwenden. Sie erkennen berechtigte sozialversicherungsrechtliche Ansprüche und können diese durchsetzen.