Stellungnahme der EKM zur Bürgerrechtsverordung
2014 hat das Parlament ein neues Bürgerrechtsgesetz geschaffen, welches die Einbürgerung in vielerlei Hinsicht erschwert. 2015 liegt nun erstmals eine Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz vor. Diese konkretisiert unter anderem die Integration. Aus der Sicht der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen sind die Kriterien jedoch viel zu vage formuliert. So würde es beispielweise genügen zu überprüfen, ob eine Person, die sich einbürgern will, einen Eintrag im Strafregister oder im Betreibungsregister hat und ihre Steuern bezahlt hat. Die Verordnung sieht aber vor, dass auch überprüft werden muss, ob diese Person «die öffentliche Sicherheit und Ordnung» beachtet und «die Werte der Bundesverfassung respektiert». Dies soll vor der Einbürgerung mit der Unterzeichnung einer «Loyalitätserklärung» bekräftigt werden. Bei der Überprüfung dieser Eignungskriterien soll auch die Bereitschaft, diese Vorschriften später zu missachten, einbezogen werden. Bei diesem Punkt zeigt sich nach Ansicht der Kommission am deutlichsten, dass der Verordnungsentwurf den Behörden zu viel Ermessensspielraum einräumt. Die Grenze zwischen Ermessen und Willkür ist unscharf. Bewerberinnen und Bewerber sind nicht genügend vor Diskriminierung geschützt. Mit der Bürgerrechtsverordnung wurde eine weitere Chance in Richtung eines einfachen, transparenten und professionellen Einbürgerungsverfahrens verpasst.