Ein Häftling darf Dampf ablassen
Bundesgericht, Urteil vom 16. April 2014 (1B_103/2014)
Die Briefkontrolle in Gefängnissen darf Briefe, deren Inhalt etwa Behörden beleidigen, nicht zurückhalten.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Bundesgericht, Urteil vom 16. April 2014 (1B_103/2014)
Die Briefkontrolle in Gefängnissen darf Briefe, deren Inhalt etwa Behörden beleidigen, nicht zurückhalten.
Fokus: Modellversuche
Bearbeitung eines sozialen Problems im Strafvollzug und Reflexion gesellschaftlicher Erwartungen
Simone Seifert ergänzt die überwiegend psychologisch und psychiatrisch hergeleitete Sichtweise auf Sexualdelinquenz durch eine soziologische, auf das Ganze der Gesellschaft bezogene Perspektive. Sie zeigt auf, dass die mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten von 1998 politisch gewollte Zielsetzung – eine Sozialtherapie für inhaftierte Sexualstraftäter mit hohem Rückfallrisiko – nicht ausreichend erreicht wird.
Schwerpunkt: Männer unter sich
Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates zu gefährlichen Tätern
Hintergrund: Am 19. Februar 2014 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates nach längeren politischen Auseinandersetzungen die Empfehlung CM/Rec(2014)3 zusammen mit einem erklärenden Kommentar. Darin werden Standards zum Umgang mit gefährlichen Tätern festgesetzt, welche den Mitgliedstaaten einen Mittelweg zwischen dem legitimen Interesse der öffentlichen Sicherheit und den Rechten der betroffenen Täter aufzeigen sollen.
Spatenstich für den Bau eines neuen Aufnahmezentrums in Saxon
In Anwesenheit von Departementsvorsteherin Esther Waeber-Kalbermatten wurde am 2. Juni in Saxon mit dem Spatenstich der offizielle den Baubeginn der neuen Räumlichkeiten des „Centre d’accueil pour adultes en difficulté (CAAD)“ (Zentrum für Erwachsene in Schwierigkeiten) lanciert. Im März hatte das Parlament grünes Licht für dieses Projekt in der Höhe von rund 15 Millionen Franken gegeben. Mit dem Neubau-Projekt sollen die bestehenden Infrastrukturen, die zu klein und veraltet sind, ersetzt werden. Die neuen Räumlichkeiten werden es der Stiftung CAAD erlauben, die auf komplexe Situationen spezialisierte Betreuung zu optimieren und auszuweiten und den Leistungsauftrag, der ihr von der Dienststelle für Sozialwesen erteilt wurde, optimal zu erfüllen.
In diesem Buch werden Anregungen internationaler Experten skizziert, wie die Gesundheit von Gefängnisinsassen verbessert und die durch Inhaftierung entstehenden Risiken für öffentliche Gesundheit und Gesellschaft verringert werden können. Insbesondere für folgende Themenbereiche wird eine bessere Gesundheitspraxis im Strafvollzug angestrebt: Menschenrechte und Medizinethik,übertragbare Krankheiten,nichtübertragbare Krankheiten,Mundgesundheit,Risikofaktoren,Risikogruppen,Gesundheitsmanagement im Krankenhaus.
Am 1. Mai 2013 übernahm Staatsrat Oskar Freysinger die Führung im neu formierten Departement für Bildung und Sicherheit. Zum DBS gehören seither 11 Dienststellen (5 aus dem Bildungsbereich und 6 aus dem Sicherheitswesen) sowie eine Stabseinheit. Das einjährige Bestehen dieses grossen Departements nahm Freysinger zum Anlass, Bilanz zu ziehen.
Für das laufende Jahr hat die bernische Kantonsregierung einen Kantonsbeitrag von 650‘000 Franken an das Schweizerische Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal in Freiburg bewilligt. Das Zentrum bietet den im Freiheitsentzug tätigen Personen die erforderlichen beruflichen Aus- und Weiterbildungen an. Die grosse Mehrheit des bernischen Strafvollzugpersonals macht von diesem Angebot Gebrauch.
In Deitingen präsentiert der Kanton Solothurn am Montag den Neubau der geschlossenen Justizvollzugsanstalt «Im Schache». Das neue Gefängnis bietet ab Juli 96 neue Gefängnisplätze für den Straf- und den Massnahmenvollzug. Es ersetzt die bisherige Strafanstalt Schöngrün in Biberist.
In der Gemeinde Köniz müssen alle Kita-Mitarbeiter über 18 Jahren und alle Tageseltern künftig einen Strafregisterauszug vorweisen. Diese Massnahme trifft die Gemeinde als Reaktion auf einen Kinderporno-Verdacht bei Tageseltern. Beim Kanton laufen Abklärungen, dies grundsätzlich einzufordern. Zum Thema:- Kinder betreuen nur noch mit Strafregisterauszug (der Bund)
Der Kanton Zürich startet im Herbst 2014 Versuche mit Electronic Monitoring, der elektronischen Überwachung von Straftätern und Beschuldigten. Der Regierungsrat hat für eine fünfjährige Projektphase eine Ausgabe von rund 7,4 Millionen Franken bewilligt.
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch im Massnahmezentrum St. Johannsen vom 4. und 5. September 2013. Das Zentrum hinterliess bei der Kommission einen guten Eindruck. Beeindruckt war die Kommission vom institutionellen Grundgedanken, den Massnahmenvollzug so offen wie möglich zu gestalten mit dem Ziel die Resozialisierung zu fördern. Einzig im Bereich des Disziplinarwesens stellte die Kommission einigen Handlungsbedarf fest und empfiehlt den kantonalen Behörden, eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene. In diesem Zusammenhang ist die geplante Prüfung der Harmonisierung des Sanktionierungs-Prozesses vorbehaltlos zu begrüssen.
Mit einer Initiative verlangt Anita Chaaban, dass Beamte entlassen werden, wenn von ihnen beurlaubte Straftäter rückfällig werden.
Anita Chaaban, Urheberin der Verwahrungsinitiative, lanciert nächste Woche zwei weitere Volksbegehren. Ein Blick ins Nachbarland zeigt, was eines davon auslösen kann.
Wie eine kleine Bombe hat Ende Februar 2014 ein Urteil des Bundesgerichts in der Romandie eingeschlagen: Zwei Insassen von Champ-Dollon hatten gegen ihre Haftbedingungen Beschwerde eingelegt. Das Bundesgericht entschied am 26. Februar 2014, dass die Bedingungen, unter welchen die beiden Beschwerdeführer zeitweise inhaftiert gewesen waren, gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen.
Die Kantone können die zunehmend komplexen Herausforderungen im Straf- und Massnahmenvollzug nur mit einer verstärkten Zusammenarbeit bewältigen. Zu diesem Schluss gelangt ein Bericht, den der Bundesrat am Mittwoch veröffentlicht hat. Der Bericht regt eine umfassende Strategie zum Umgang mit Risikotätern an. Die Schaffung eines Bundesgesetzes über den Straf- und Massnahmenvollzug ist hingegen nicht zwingend und würde keine Probleme beheben.
In den Gefängnissen fehlt es an gut ausgebildetem Personal, das gefährliche Straftäter einschätzen kann.
Sondersettings wie im «Fall Carlos» gibt es im Kanton Bern keine. Dennoch verursacht die Betreuung von Straftätern hohe Kosten, wie in einer Fragestunde in Berns Grossem Rat bekannt wurde.
Von der vorläufigen Festnahme zur bedingten Entlassung
Das Schweizerische Vollzugslexikon arbeitet in alphabetischer Weise die rund 140 wichtigsten Begriffe des Schweizerischen Freiheitsentzugs systematisch und konzise auf. Der Begriff des Schweizerischen Freiheitsentzugs wird dabei weit gefasst und umfasst namentlich die Bereiche der strafprozessualen Inhaftierungsformen, des Straf- und Massnahmenvollzugs, die Grundbegriffe des Sanktionensystems, des Rechts der Vollstreckung der Sanktionen, namentlich der sog. freiheitsentziehenden Sanktionen, der Organisation der schweizerischen Vollzugslandschaft und auch der sog. Administrativhaft.