Wenn Alleinerziehende sterben: Wer wird sich um mein Kind kümmern?
Was passiert mit dem Kind, wenn man plötzlich stirbt? Gerade für Alleinerziehende kann diese Frage belastend sein. Wie können sie ihre Meinung festhalten?
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Was passiert mit dem Kind, wenn man plötzlich stirbt? Gerade für Alleinerziehende kann diese Frage belastend sein. Wie können sie ihre Meinung festhalten?
Heute ist es oftmals nicht möglich einen Nachweis des Sorgerechts zu erhalten. Das will der Bundesrat nun ändern – und macht einen Vorschlag.
Während Monaten wird die vierjährige Mia in Deutschland von ihrem Vater festgehalten. Die Mutter kämpft um ihre Tochter und erhält Recht. Doch der Konflikt artet aus. Der Fall zeigt, wie rasch internationale Sorgerechtstreitigkeiten zum Horror werden.
Bei einer Trennung verlieren Kinder in Japan häufig den Kontakt zu einem Elternteil, da Entführungen hier quasi legal sind. Daran ändern auch internationale Verträge wenig, wie das Beispiel eines verzweifelten deutschen Vaters zeigt.
Gutachten zu erstellen, ist auch für Experten äusserst anspruchsvoll. Umso unverständlicher, dass es hier keinerlei Regelung gibt. Seit das gemeinsame Sorgerecht 2014 zum Regelfall wurde, häufen sich Obhuts- und Besuchsrechtsstreitigkeiten zwischen getrennten Elternpaaren. Zuständig für diese Fragen ist die Kesb, die in hochstrittigen Situationen gern externe Sachverständige für Gutachten beizieht.Mehr zum Thema: Er bestraft per Gutachten (Tages-Anzeiger)
Ein Vater wird aufgrund eines zweifelhaften Gutachtens aus der Familie gedrängt. Wenn er sich wehrt, mauern die Behörden. Ein klassischer Fall, sagen Experten.
Ist die Ehe am Ende, wird das Kind oft zum Spielball zwischen den Eltern. Können sich Vater und Mutter nicht einigen, wo es in Zukunft leben wird, entscheidet diese Frage der Richter.
Väterorganisationen sind unzufrieden mit der Umsetzung des neuen Unterhaltsgesetzes. Familienanwalt Thomas Gabathuler sagt im Interview, warum es für getrennte Väter in manchen Kantonen deutlich teurer wird als in anderen.
Praxishandbuch zum Schutz des Kindeswohls unter rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Aspekten
Jährlich stehen in Deutschland nach wie vor mehr als 200.000 Kinder und Jugendliche vor Gericht, weil sich ihre Eltern trennen oder den Eltern das Sorgerecht entzogen wird, der Umgang geregelt wird oder die Kinder in Pflegefamilien, Wohngruppen und Kinderheimen leben und in die Herkunftsfamilie zurückgeführt werden. Hilft das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle bei Adoptionen wirkungsvoll, das Kindeswohl einzuhalten und durchzusetzen? Welche Rolle spielen der Verfahrensbeistand und der Gutachter im Familiengerichtsverfahren? Wer hilft, die Rechte der Kinder einzuhalten, die beschnitten oder an ihrem Geschlecht operiert werden? Wie gehen Professionelle einfühlsam mit dem Kind im jugendamtlichen und familiengerichtlichen Verfahren um? Was empfinden Kinder, wenn sie den Eltern oder Pflegeeltern weggenommen werden?
Kinder sollen auch nach einer Trennung oder Scheidung eine regelmässige Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechterhalten können; dies ist dem Parlament und dem Bundesrat wichtig. Der Entscheid des Gesetzgebers, die alternierende Obhut nicht als Regelmodell im Gesetz zu verankern, erweist sich als richtig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem am 8. Dezember 2017 verabschiedeten Bericht. Er ist der Auffassung, dass in jedem einzelnen Fall eine individuelle Lösung gesucht werden muss, die dem Wohl des Kindes dient.Mehr zum Thema: Was machen Sie denn mit dem Kind?
Rechte und Pflichten - zum Wohl des Kindes
Seit dem 1. Juli 2014 ist das gemeinsame Sorgerecht in der Schweiz der Regelfall. Mütter und Väter, die sich scheiden lassen oder nicht verheiratet sind, üben zusammen die elterliche Sorge für ihr Kind aus. Das fordert eine hohe Kompromissbereitschaft, Vernunft und Sozialkompetenz bei den Eltern und allen Beteiligten, damit das Wohl des Kindes im Fokus bleibt.
Das Bundesgericht stärkt die Position von entführten Kindern: Ein 11-Jähriger konnte sich der Rückführung zum Vater widersetzen.
Faire Regelungen für Kinder – gute Lösungen für Wohnen und Finanzen
Der wichtigste Schweizer Scheidungsratgeber weist den Weg zu einer tragfähigen Lösung für alle Beteiligten. Und er bietet Schutz vor bösen Überraschungen.Wie läuft das Scheidungsverfahren ab? Wie helfen wir den Kindern, die Scheidung zu bewältigen? Welche Konsequenzen haben die neuen Bestimmungen zum Unterhalt der Kinder und zum Vorsorgeausgleich? Wie werden Alimente berechnet, wie das Vermögen aufgeteilt? Der Autor erläutert alle organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Fragen – auch für die Zeit nach der Scheidung.Dieser Ratgeber hilft Paaren, faire Regelungen für die Betreuung der Kinder und den Unterhalt zu entwickeln. Besonders praktisch sind die Formulierungshilfen und Muster für die Scheidungskonvention.
Väter können sich nicht vor einem Schweizer Gericht wehren, wenn die Kindesschutzbehörde den Umzug ihres Kindes ins Ausland erlaubt. Sie müssen im Ausland um ihr Recht kämpfen.
Kantonsgericht Luzern, Entscheid 3H 15 116 vom 3. August 2016
Die getrennt lebenden Eltern einer Tochter mit gemeinsamem elterlichem Sorgerecht stritten sich über den Wohnsitz des Kindes, weil dieser für den Schulbesuch entscheidend ist. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde entschied, dass der Wohnsitz der Mutter auch für das Kind massgebend sei. Sie kümmere sich zeitlich etwas mehr um das Kind. Dagegen wehrte sich der Vater. Doch auch das Kantonsgericht Luzern stellte auf die Betreuungszeit ab. Die Tochter muss deshalb am Wohnort der Mutter die Schule besuchen.
BGer-Urteil 5A_609/2016 vom 13.2.2017
Ein Kind von ledigen und zerstrittenen Eltern stand seit seiner Geburt unter der alleinigen Sorge der Mutter. Nach fünf Jahren beantragte der Vater die gemeinsame elterliche Sorge. Ein psychologisches Gutachten riet davon ab: Den Eltern fehle es an «Kooperationsbereitschaft und Kommunikationsfähigkeit». Dadurch sei das Kindswohl gefährdet.Seit Mitte 2014 gilt der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge. Deshalb hat das Bundesgericht dem Vater die gemeinsame elterliche Sorge trotzdem gewährt. Denn der «elterliche Dauerkonflikt» sei hier nicht sehr schwerwiegend. Deshalb entschied das Gericht, «dem Regelfall der gemeinsamen elterlichen Sorge den Vorrang» einzuräumen.
Das Werk beschäftigt sich mit der aktuell im Familienrecht geführten Debatte über das Sorgerecht nichtverheirateter Väter. Trotz des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern aus dem Jahr 2013, muss ein nichtverheirateter Vater einige Hürden überwinden, um die elterliche Sorge für sein Kind zu erlangen. Die jüngst dazu geführte rechtspolitische Diskussion wurde durch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts entfacht. In diesem Zusammenhang wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung und der Literatur dargestellt und untersucht. Zudem wird die sorgerechtliche Reform beginnend mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz erörtert und das Gesetz kritisch analysiert.
Eltern sind für den Unterhalt, die Pflege, Erziehung und Ausbildung sowie die umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens verantwortlich. Das gilt bis das Kind 18 Jahre alt wird. In der Regel haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht inne, üben die Elternpflichten also gemeinsam aus. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, hat der zweite Elternteil grundsätzlich das Recht und die Pflicht auf ein angemessenes Besuchsrecht sowie ein Recht auf Information.
Künftig soll die alternierende Kinderbetreuung erleichtert werden. Mit diesem Wechselmodell verbringen die Kinder ihren Alltag abwechselnd bei Vater und Mutter. Rechtsprofessorin Andrea Büchler klärt die wichtigsten Fragen dazu.
Das Bundesgericht zeigt sich gegenüber der geteilten Kinderbetreuung von getrennt lebenden Eltern vorsichtig. Es formuliert eine Vielzahl von Kriterien, nach denen die Gerichte zu entscheiden haben.Zum Thema: - Bundesgericht definiert Kriterien für Entscheid über alternierendeObhut (BGer; Urteile vom 29. September 2016; 5A_904/2015, 5A_991/2015)- Bundesgerichtsurteil zur alternierenden Obhut: Schwieriger Rollenwechsel für Väter (NZZ)- Väter, die betreuen wollen, müssen richtig angehört werden (Tagesanzeiger)-