Sozialversicherungen 2012
Jahresbericht gemäss Artikel 76 ATSG, Vom Bundesrat genehmigt am 27. Juni 2012
Artikel 76 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts(ATSG) verpflichtet den Bundesrat zur regelmässigen Berichterstattungüber die Durchführung der Sozialversicherungen.Mit diesem Bericht erhält man einen systematischen und umfassenden Überblicküber die Sozialversicherungen: Der erste Teil des Berichts zeigt die Perspektiven und die wichtigsten Entwicklungender Sozialversicherungen auf. Der zweite Teil gibt einen Überblick über die Forschung im Bereich der SozialenSicherheit. Der dritte Teil enthält einen Überblick nach Zweigen: Doppelseitige, übersichtlicheGesamtschau jedes Versicherungszweiges mit Statistiken zur zurückliegendenoder mehrjährigen Entwicklung, gefolgt von einer detaillierten Analyseder Finanzen und ergänzt durch eine Übersicht der laufenden Reformen undeinen Ausblick. Der vierte Teil schliesslich erörtert die übergreifenden Entwicklungen undMassnahmen zu Themen wie Rückgriff auf haftpflichtige Dritte, Beziehungenzum Ausland oder auch Forschungsprojekte oder Rechtsprechung.