Die Rechnung geht für den Kanton Glarus noch nicht auf
Glarus ist gemäss einem Bericht der schlankste Kanton der Schweiz. Dennoch will die Regierung weiter sparen.
Auf dieser Seite finden Sie Medienberichte und Informationen, die wir aus sozialarbeiterischer oder sozialpolitischer Sicht interessant finden und für Sie ausgewählt haben.
Glarus ist gemäss einem Bericht der schlankste Kanton der Schweiz. Dennoch will die Regierung weiter sparen.
Der Bundesrat muss statistisches Datenmaterial über den Vorbezug von Alters-guthaben erheben. Insbesondere soll er untersuchen, wie viele der Personen, die Kapital aus der 2. Säule beziehen, später auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion zugestimmt. Allerdings will der Nationalrat die Fragestellung noch ausweiten. So soll der Bundesrat nicht nur den Vorbezug von Altersguthaben für Wohneigentum untersuchen, sondern auch für selbstständige Erwerbstätigkeit, Wohnsitz im Ausland, sowie den Kapitalbezug im Rentenalter und weitere Bezugsmöglichkeiten. Der Nationalrat stimmte dem geänderten Motionstext stillschweigend zu. Der Vorstoss geht nun nochmals an den Ständerat. Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion gestellt. Er wies in seiner Antwort darauf hin, dass es sehr schwierig sei, einen Kausalzusammenhang zwischen Ereignissen herzustellen, die mehr als zehn Jahre auseinander lägen. (sda)
Recht und Soziale Arbeit in Geschichte und Gegenwart
Das Verhältnis von Sozialer Arbeit und Recht ist seit jeher spannungsreich und ambivalent. Bilder wie das von der „Sozialpädagogik im Souterrain der Justiz“ bringen ein Unbehagen am Recht und seinen Hütern zum Ausdruck. Das hindert die Soziale Arbeit, die sich in ihrer modernen Form bereits während der Weimarer Republik als Teil der sozialen Sicherungsstrategie im Kontext ausgebauter Sozial- und Rechtstaatlichkeit etablierte, jedoch nicht daran, in unterschiedlichen Zusammenhängen offene oder auch heimliche Allianzen mit dem Recht einzugehen.
Der Bundesrat will bei den Ergänzungsleistungen (EL) zu AHV und IV den maximalen Mietzinsbetrag erhöhen, der bei der Berechnung des EL-Anspruchs berücksichtigt wird.
Viele Leute wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben oder sie getrauen sich nicht, weil sie diese für Sozialhilfe halten.
Durch Beschwerdeverfahren können die Rechte von Kindern und Jugendlichen, die in pädagogischen Einrichtungen leben, gestärkt werden. Kinder und Jugendliche sollen auch an der Gestaltung ihres Alltags mitwirken dürfen und sich bei Sorgen oder Kritik beschweren können. Viele Einrichtungen stehen vor der Aufgabe, Beschwerdeverfahren zu entwickeln und mit Leben zu füllen. Dieses Buch stellt verschiedene Beschwerdeverfahren vor und bietet Unterstützung für die erfolgreiche Einführung in unterschiedlichen Einrichtungen.
Der Aufenthalt in Alters- und Pflegeheimen wird immer teurer. Das hat «Kassensturz» kürzlich aufgezeigt. Die Mehrheit der Bewohner kann die Heimkosten nicht mehr aus dem eigenen Sack bezahlen. Wann gibt es Ergänzungsleistungen? Wann werden Angehörige zur Kasse gebeten? «Kassensturz» klärt auf.
Im Kanton Solothurn werden sich die Gemeinden und der Kanton 2014 die Kosten für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV je hälftig teilen. Die Gemeinden werden um 8,5 Millionen Franken entlastet, der Kanton entsprechend belastet.
Version 2014 ist erhältlich
Die Version 2014 des Handbuches Kostenrechnung für Soziale Einrichtungen IVSE richtet sich primär an die Institutionsleitungen und Finanzverantwortlichen von Sozialen Einrichtungen der Schweiz. Kantonalen Stellen kann das Handbuch für Soziale Einrichtungen IVSE als Orientierung für eigene Vorgaben an die Sozialen Einrichtungen dienen.
Version 2014 ist erhältlich
Die Version 2014 des Handbuches Kostenrechnung für Soziale Einrichtungen IVSE richtet sich primär an die Institutionsleitungen und Finanzverantwortlichen von Sozialen Einrichtungen der Schweiz. Kantonalen Stellen kann das Handbuch für Soziale Einrichtungen IVSE als Orientierung für eigene Vorgaben an die Sozialen Einrichtungen dienen.
Der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden Travail.Suisse präsentierte im Oktober 2013 den Bericht zum Thema "Einfluss familienpolitischer Ausgleichsinstrumente auf die Ungleichheit von Einkommen in der Schweiz". Die Studie wurde in einem Forschungsmandat durch die Berner Fachhochschule für Soziale Arbeit erstellt. In einer Medienkonferenz hat Travail.Suisse die Resultate veröffentlicht und ihre Forderungen für eine zeitgemässe Familienpolitik dargelegt.
Die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung werden in Basel-Stadt im kommenden Jahr um durchschnittlich 1.2 Prozent steigen. Der Regierungsrat hat beschlossen, die Prämienbeiträge des Kantons für Haushalte mit bescheidenem Einkommen per 1. Januar 2014 entsprechend zu erhöhen.
Ergänzungsleistungen
In den letzten Jahren haben die Ergänzungsleistungen zu AHV und IV um über 50 Prozent zugenommen. Das belastet die Finanzen der Kantone. Nun erhöhen sie zusammen mit Parlamentariern den Druck auf Bundesrat Alain Berset.
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Die zuständige Kommission hat das Gesetz über Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Mit der Vorlage sollen Familien, die ihren Lebensunterhalt trotz Erwerbstätigkeit nicht selbständig bestreiten können, finanziell unterstützt werden.
Gesetz über Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien
Die zuständige Kommission hat das Gesetz über Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Mit der Vorlage sollen Familien, die ihren Lebensunterhalt trotz Erwerbstätigkeit nicht selbständig bestreiten können, finanziell unterstützt werden. Angesichts der angespannten Finanzlage des Kantons beantragt eine Mehrheit der Kommission jedoch, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Einführung von Familienergänzungsleistungen zu verzichten.
Grundlagenpapier
Steuern und Bedarfsleistungen sind eng miteinander verknüpft. Für eine effiziente sozialpolitische Steuerung der kantonalen Leistungssysteme empfiehlt sich die Einführung von einheitlichen Bemessungsgrundlagen, damit keine unerwünschten Effekte auftreten und die Bedarfsleistungen ihren Zweck vollumfänglich erfüllen können. Die SKOS hat zum Thema das Grundlagenpapier «Einheitliches massgebliches Einkommen» verfasst.
Die Gesamtausgaben für Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind in den vergangenen 10 Jahren um über 50 % gestiegen. Da die Kantone seit 2008 mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs (NFA) rund zwei Drittel dieser Kosten tragen, werden die Kantonshaushalte erheblich belastet. Ohne Massnahmen zur Kostendämpfung drohen die Kosten ausser Kontrolle zu geraten.
Der Regierungsrat äussert sich im Grundsatz positiv zur Parlamentarischen Initiative betreffend Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle, wie er in seiner Vernehmlassung an die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates festhält. Nach Ansicht der Kommission sind die bisher zur Verfügung stehenden Mittel gegen eine ungerechtfertigte Betreibung entweder ungeeignet oder für die betriebene Person sehr aufwendig oder riskant.
Sie sind eine 5-köpfige Familie und leben im Konkubinat, mit einem mittleren Einkommen. Die Eltern arbeiten beide teilzeitlich zu total 150% (60% und 90%), leisten zusätzlich Freiwilligenarbeit. Sie haben eine betreuungsbedürftige Mutter und Ihre Kinder sind im Alter von 7 bis 13 Jahren.